Übernachtungssteuer Stuttgart berechnen
Tarifstand: 26.09.2026. Nur für entgeltliche Übernachtungen ab 01.07.2026. Bei Langzeitaufenthalten sind Wohnsitz und Meldestatus zu prüfen; der Rechner deckt diese Fälle ab 89 Nächten nicht ab.
Gib das maßgebliche Übernachtungsentgelt ohne Beherbergungsteuer an. Unmittelbare Beherbergungsleistungen wie Endreinigung können dazugehören, Verpflegung wird separat behandelt. Berücksichtige nur steuerpflichtige Personen; persönliche Befreiungen erkennt der Rechner nicht selbst. Bei wechselnden Preisen oder unterbrochenen Aufenthalten ist eine gesonderte Berechnung nötig.
Berechnungsmodell: 3 € pro Person und Nacht. Der Betrag ist unabhängig vom Übernachtungspreis. Ohne Gewähr – maßgeblich ist die Satzung der Stadt Stuttgart.
Übernachtungssteuer in Stuttgart
Stuttgart erhebt die Übernachtungssteuer ab dem 1.7.2026. Eingeführt zum 01.07.2026. Fester Betrag pro Person/Nacht, unabhängig vom Preis. Gilt auch für beruflich veranlasste Übernachtungen. Berechnen Sie oben in Sekunden den fälligen Betrag für Ihre Buchung.
| Steuersatz / Modell | 3 € pro Person und Nacht |
| Geschäftsreisende | steuerpflichtig |
| Dauer / Begrenzung | Bei längeren Aufenthalten gelten besondere Wohnsitz- und Meldevorschriften (drei bzw. sechs Monate) |
| Ausnahmen | Minderjährige (unter 18); von der Schulleitung genehmigte und von Lehrkräften begleitete Schülerreisen; Unterbringung zur Deckung des Grundbedarfs des Wohnens, etwa bei unbewohnbarer Wohnung oder gemeldetem Wohnsitz im Betrieb |
| Rechtsgrundlage | Übernachtungssteuersatzung der LH Stuttgart (Beschluss 26.02.2026) · offizielle Quelle |
Häufige Fragen
Gibt es in Stuttgart eine Beherbergungsteuer?
Ja. Stuttgart erhebt die „Übernachtungssteuer“ ab dem 1.7.2026. Rechtsgrundlage ist die Übernachtungssteuersatzung der LH Stuttgart (Beschluss 26.02.2026).
Wie hoch ist die Übernachtungssteuer in Stuttgart?
3 € pro Person und Nacht. Bemessungsgrundlage ist einen festen Betrag pro Person und Nacht. Bei längeren Aufenthalten gelten besondere Wohnsitz- und Meldevorschriften (drei bzw. sechs Monate).
Müssen auch Geschäftsreisende die Übernachtungssteuer zahlen?
Ja. In Stuttgart sind auch beruflich veranlasste Übernachtungen steuerpflichtig. Das ist seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22.03.2022 zulässig.
Wer ist in Stuttgart von der Steuer befreit?
Befreit bzw. ausgenommen sind u. a.: Minderjährige (unter 18); von der Schulleitung genehmigte und von Lehrkräften begleitete Schülerreisen; Unterbringung zur Deckung des Grundbedarfs des Wohnens, etwa bei unbewohnbarer Wohnung oder gemeldetem Wohnsitz im Betrieb. Maßgeblich ist die jeweilige Satzung.
Offizielle Quellen für Stuttgart
Tarif, Berechnungsgrundlage und die hier genannten Sonderregeln abgeglichen am 26.09.2026.