Übernachtungsteuer Freiburg im Breisgau berechnen
Tarifstand: 26.09.2026. Die Zwei-Monats-Grenze wird ab Anreise kalendarisch berechnet. Belegungen, die einen Wohnsitz im melderechtlichen Sinn begründen, sind gesondert zu prüfen.
Gib das maßgebliche Übernachtungsentgelt ohne Beherbergungsteuer an. Unmittelbare Beherbergungsleistungen wie Endreinigung können dazugehören, Verpflegung wird separat behandelt. Berücksichtige nur steuerpflichtige Personen; persönliche Befreiungen erkennt der Rechner nicht selbst. Bei wechselnden Preisen oder unterbrochenen Aufenthalten ist eine gesonderte Berechnung nötig.
Berechnungsmodell: 5 % vom Netto-Übernachtungspreis. Der eingegebene Bruttopreis enthält 7 % USt; für die Nettobasis wird er durch 1,07 geteilt. Die Gesamtsumme wird aus der gesamten Bemessungsgrundlage berechnet und anschließend auf Cent gerundet; der angezeigte Nachtbetrag ist gerundet. Ohne Gewähr – maßgeblich ist die Satzung der Stadt Freiburg im Breisgau.
Übernachtungsteuer in Freiburg im Breisgau
Freiburg im Breisgau erhebt die Übernachtungsteuer. 5 % auf den Netto-Preis der reinen Übernachtung (ohne USt). Berechnen Sie oben in Sekunden den fälligen Betrag für Ihre Buchung.
| Steuersatz / Modell | 5 % vom Netto-Übernachtungspreis |
| Geschäftsreisende | steuerpflichtig |
| Dauer / Begrenzung | Höchstens zwei Monate ununterbrochene Belegung im selben Betrieb |
| Ausnahmen | Minderjährige (unter 18); Begleitpersonen Schwerbehinderter (Merkzeichen B); Unterbringung in Krankenhäusern, Reha-, Pflege- und vergleichbaren sozialen Einrichtungen; Unterbringung zur Vermeidung von Obdachlosigkeit oder wegen unbewohnbarer Wohnung; Belegungen, die einen Wohnsitz im Sinne des Melderechts begründen |
| Rechtsgrundlage | Übernachtungsteuersatzung der Stadt Freiburg (ab 01.01.2014) · offizielle Quelle |
Häufige Fragen
Gibt es in Freiburg im Breisgau eine Beherbergungsteuer?
Ja. Freiburg im Breisgau erhebt die „Übernachtungsteuer“. Rechtsgrundlage ist die Übernachtungsteuersatzung der Stadt Freiburg (ab 01.01.2014).
Wie hoch ist die Übernachtungsteuer in Freiburg im Breisgau?
5 % vom Netto-Übernachtungspreis. Bemessungsgrundlage ist den Netto-Übernachtungspreis (ohne Umsatzsteuer). Höchstens zwei Monate ununterbrochene Belegung im selben Betrieb.
Müssen auch Geschäftsreisende die Übernachtungsteuer zahlen?
Ja. In Freiburg im Breisgau sind auch beruflich veranlasste Übernachtungen steuerpflichtig (seit 1.7.2023). Das ist seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22.03.2022 zulässig.
Wer ist in Freiburg im Breisgau von der Steuer befreit?
Befreit bzw. ausgenommen sind u. a.: Minderjährige (unter 18); Begleitpersonen Schwerbehinderter (Merkzeichen B); Unterbringung in Krankenhäusern, Reha-, Pflege- und vergleichbaren sozialen Einrichtungen; Unterbringung zur Vermeidung von Obdachlosigkeit oder wegen unbewohnbarer Wohnung; Belegungen, die einen Wohnsitz im Sinne des Melderechts begründen. Maßgeblich ist die jeweilige Satzung.
Offizielle Quellen für Freiburg im Breisgau
Tarif, Berechnungsgrundlage und die hier genannten Sonderregeln abgeglichen am 26.09.2026.