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Tourismusabgabe (Citytax) Bremen berechnen

Steuer pro Person / Nacht
Gesamte Tourismusabgabe (Citytax)

Berechnungsmodell: 5,5 % vom Netto-Übernachtungspreis. Bemessung auf den Netto-Preis – der Bruttobetrag wird automatisch um 7 % USt bereinigt. Ohne Gewähr – maßgeblich ist die Satzung der Stadt Bremen.

Tourismusabgabe (Citytax) in Bremen

Bremen erhebt die Tourismusabgabe (Citytax). Satz zum 01.01.2026 von 5 % auf 5,5 % erhöht; Bemessung auf den Netto-Preis. Berechnen Sie oben in Sekunden den fälligen Betrag für Ihre Buchung.

Steuersatz / Modell5,5 % vom Netto-Übernachtungspreis
Geschäftsreisendesteuerpflichtig
AusnahmenNebenleistungen (Frühstück etc.) nicht in der Bemessung
RechtsgrundlageBremisches Tourismusabgabengesetz (TourAbgG) · offizielle Quelle

Häufige Fragen

Gibt es in Bremen eine Beherbergungsteuer?

Ja. Bremen erhebt die „Tourismusabgabe (Citytax)“. Rechtsgrundlage ist die Bremisches Tourismusabgabengesetz (TourAbgG).

Wie hoch ist die Tourismusabgabe (Citytax) in Bremen?

5,5 % vom Netto-Übernachtungspreis. Bemessungsgrundlage ist den Netto-Übernachtungspreis (ohne Umsatzsteuer).

Müssen auch Geschäftsreisende die Tourismusabgabe (Citytax) zahlen?

Ja. In Bremen sind auch beruflich veranlasste Übernachtungen steuerpflichtig (seit 1.4.2024). Das ist seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22.03.2022 zulässig.

Wer ist in Bremen von der Steuer befreit?

Befreit bzw. ausgenommen sind u. a.: Nebenleistungen (Frühstück etc.) nicht in der Bemessung. Maßgeblich ist die jeweilige Satzung.

Hinweis (Stand: Juni 2026): Dieser Rechner und die dargestellten Informationen dienen nur zur ersten Orientierung und werden ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität bereitgestellt. Maßgeblich ist allein die jeweils gültige Satzung bzw. das jeweilige Gesetz der Stadt. Die Angaben stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Bitte prüfen Sie die konkrete Steuerpflicht im Einzelfall mit der zuständigen Stadt oder Ihrer Steuerberatung.
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