Wir verwenden Cookies, um sicherzustellen, dass Sie die beste Erfahrung auf unserer Website machen. Weitere Informationen darüber, wie wir Cookies verwenden, finden Sie in unserer Cookie-Richtlinie.
Durch Klicken auf "Akzeptieren" stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Learn more.
Berechnungsmodell: 5,5 % vom Netto-Übernachtungspreis. Bemessung auf den Netto-Preis – der Bruttobetrag wird automatisch um 7 % USt bereinigt. Ohne Gewähr – maßgeblich ist die Satzung der Stadt Bremen.
Bremen erhebt die Tourismusabgabe (Citytax). Satz zum 01.01.2026 von 5 % auf 5,5 % erhöht; Bemessung auf den Netto-Preis. Berechnen Sie oben in Sekunden den fälligen Betrag für Ihre Buchung.
| Steuersatz / Modell | 5,5 % vom Netto-Übernachtungspreis |
| Geschäftsreisende | steuerpflichtig |
| Ausnahmen | Nebenleistungen (Frühstück etc.) nicht in der Bemessung |
| Rechtsgrundlage | Bremisches Tourismusabgabengesetz (TourAbgG) · offizielle Quelle |
Ja. Bremen erhebt die „Tourismusabgabe (Citytax)“. Rechtsgrundlage ist die Bremisches Tourismusabgabengesetz (TourAbgG).
5,5 % vom Netto-Übernachtungspreis. Bemessungsgrundlage ist den Netto-Übernachtungspreis (ohne Umsatzsteuer).
Ja. In Bremen sind auch beruflich veranlasste Übernachtungen steuerpflichtig (seit 1.4.2024). Das ist seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22.03.2022 zulässig.
Befreit bzw. ausgenommen sind u. a.: Nebenleistungen (Frühstück etc.) nicht in der Bemessung. Maßgeblich ist die jeweilige Satzung.
Die Tourismusabgabe (Citytax) ist nur eine von vielen Hürden beim Vermieten in Bremen. Bei Problemen mit Airbnb – ungerechtfertigte Bewertungen oder Schäden über Aircover – übernehmen wir den Schriftverkehr und setzen Ihre Ansprüche durch.
Gehen Sie gegen ungerechtfertigte Bewertung vor.
Lassen Sie sich Ihre Schäden in voller Höhe ersetzen