Übernachtungsteuer (City Tax) Berlin berechnen
Tarifstand: 26.09.2026. Gib die vereinbarte Gesamtdauer an. Ab sechs Monaten vereinbarter Beherbergung greift die Abgrenzung zur langfristigen Vermietung. Keine allgemeine Befreiung allein wegen Minderjährigkeit.
Gib das maßgebliche Übernachtungsentgelt ohne Beherbergungsteuer an. Unmittelbare Beherbergungsleistungen wie Endreinigung können dazugehören, Verpflegung wird separat behandelt. Berücksichtige nur steuerpflichtige Personen; persönliche Befreiungen erkennt der Rechner nicht selbst. Bei wechselnden Preisen oder unterbrochenen Aufenthalten ist eine gesonderte Berechnung nötig.
Berechnungsmodell: 7,5 % vom Netto-Übernachtungspreis. Der eingegebene Bruttopreis enthält 7 % USt; für die Nettobasis wird er durch 1,07 geteilt. Die Gesamtsumme wird aus der gesamten Bemessungsgrundlage berechnet und anschließend auf Cent gerundet; der angezeigte Nachtbetrag ist gerundet. Ohne Gewähr – maßgeblich ist die Satzung der Stadt Berlin.
Übernachtungsteuer (City Tax) in Berlin
Berlin erhebt die Übernachtungsteuer (City Tax). Satz seit 01.01.2025 von 5 % auf 7,5 % erhöht; Bemessung auf den Netto-Logispreis. Berechnen Sie oben in Sekunden den fälligen Betrag für Ihre Buchung.
| Steuersatz / Modell | 7,5 % vom Netto-Übernachtungspreis |
| Geschäftsreisende | steuerpflichtig |
| Dauer / Begrenzung | Nur kurzfristige Beherbergung unter sechs Monaten; keine allgemeine 21-Tage-Grenze mehr |
| Ausnahmen | Unterbringung zur Deckung des Grundbedarfs, etwa bei Obdachlosigkeit oder unbewohnbarer Wohnung; notwendige Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung mit Nachweis; Patientenaufenthalte aufgrund ärztlicher Verordnung; genehmigte Schulfahrten mit Schulbescheinigung (mitreisende Lehrkräfte bleiben steuerpflichtig) |
| Rechtsgrundlage | Berliner Übernachtungsteuergesetz (ÜnStG) · offizielle Quelle |
Häufige Fragen
Gibt es in Berlin eine Beherbergungsteuer?
Ja. Berlin erhebt die „Übernachtungsteuer (City Tax)“. Rechtsgrundlage ist die Berliner Übernachtungsteuergesetz (ÜnStG).
Wie hoch ist die Übernachtungsteuer (City Tax) in Berlin?
7,5 % vom Netto-Übernachtungspreis. Bemessungsgrundlage ist den Netto-Übernachtungspreis (ohne Umsatzsteuer). Nur kurzfristige Beherbergung unter sechs Monaten; keine allgemeine 21-Tage-Grenze mehr.
Müssen auch Geschäftsreisende die Übernachtungsteuer (City Tax) zahlen?
Ja. In Berlin sind auch beruflich veranlasste Übernachtungen steuerpflichtig (seit 1.4.2024). Das ist seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22.03.2022 zulässig.
Wer ist in Berlin von der Steuer befreit?
Befreit bzw. ausgenommen sind u. a.: Unterbringung zur Deckung des Grundbedarfs, etwa bei Obdachlosigkeit oder unbewohnbarer Wohnung; notwendige Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung mit Nachweis; Patientenaufenthalte aufgrund ärztlicher Verordnung; genehmigte Schulfahrten mit Schulbescheinigung (mitreisende Lehrkräfte bleiben steuerpflichtig). Maßgeblich ist die jeweilige Satzung.
Offizielle Quellen für Berlin
Tarif, Berechnungsgrundlage und die hier genannten Sonderregeln abgeglichen am 26.09.2026.