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Berechnungsmodell: 2 € pro Person und Nacht. Der Betrag ist unabhängig vom Übernachtungspreis. Ohne Gewähr – maßgeblich ist die Satzung der Stadt Frankfurt am Main.
Frankfurt am Main erhebt die Tourismusbeitrag. 2 € pro Person und Beherbergungstag. An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag (numerisch = Anzahl Nächte). Berechnen Sie oben in Sekunden den fälligen Betrag für Ihre Buchung.
| Steuersatz / Modell | 2 € pro Person und Nacht |
| Geschäftsreisende | steuerpflichtig |
| Ausnahmen | Patient:innen mit Attest; Schülergruppen + Begleitpersonen; Personen in Ausbildung |
| Rechtsgrundlage | Tourismusbeitragssatzung der Stadt Frankfurt am Main · offizielle Quelle |
Ja. Frankfurt am Main erhebt die „Tourismusbeitrag“. Rechtsgrundlage ist die Tourismusbeitragssatzung der Stadt Frankfurt am Main.
2 € pro Person und Nacht. Bemessungsgrundlage ist einen festen Betrag pro Person und Nacht.
Ja. In Frankfurt am Main sind auch beruflich veranlasste Übernachtungen steuerpflichtig (seit 1.10.2024). Das ist seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22.03.2022 zulässig.
Befreit bzw. ausgenommen sind u. a.: Patient:innen mit Attest; Schülergruppen + Begleitpersonen; Personen in Ausbildung. Maßgeblich ist die jeweilige Satzung.
Die Tourismusbeitrag ist nur eine von vielen Hürden beim Vermieten in Frankfurt am Main. Bei Problemen mit Airbnb – ungerechtfertigte Bewertungen oder Schäden über Aircover – übernehmen wir den Schriftverkehr und setzen Ihre Ansprüche durch.
Gehen Sie gegen ungerechtfertigte Bewertung vor.
Lassen Sie sich Ihre Schäden in voller Höhe ersetzen