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Kulturförderabgabe Köln berechnen

Steuer pro Person / Nacht
Gesamte Kulturförderabgabe

Berechnungsmodell: 5 % vom Brutto-Übernachtungspreis. Ohne Gewähr – maßgeblich ist die Satzung der Stadt Köln.

Kulturförderabgabe in Köln

Köln erhebt die Kulturförderabgabe. 5 % auf den Brutto-Logispreis (inkl. USt). Berechnen Sie oben in Sekunden den fälligen Betrag für Ihre Buchung.

Steuersatz / Modell5 % vom Brutto-Übernachtungspreis
Geschäftsreisendesteuerpflichtig
Höchstgrenzemax. 6 Monate ununterbrochener Aufenthalt
Ausnahmenin Köln gemeldete Personen; Schulfahrten; Wohnungslose/Geflüchtete in behördlicher Unterbringung; medizinisch notwendige Aufenthalte
RechtsgrundlageKulturförderabgabesatzung der Stadt Köln · offizielle Quelle

Häufige Fragen

Gibt es in Köln eine Beherbergungsteuer?

Ja. Köln erhebt die „Kulturförderabgabe“. Rechtsgrundlage ist die Kulturförderabgabesatzung der Stadt Köln.

Wie hoch ist die Kulturförderabgabe in Köln?

5 % vom Brutto-Übernachtungspreis. Bemessungsgrundlage ist den Brutto-Übernachtungspreis (inkl. Umsatzsteuer). max. 6 Monate ununterbrochener Aufenthalt.

Müssen auch Geschäftsreisende die Kulturförderabgabe zahlen?

Ja. In Köln sind auch beruflich veranlasste Übernachtungen steuerpflichtig (seit 1.7.2024). Das ist seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22.03.2022 zulässig.

Wer ist in Köln von der Steuer befreit?

Befreit bzw. ausgenommen sind u. a.: in Köln gemeldete Personen; Schulfahrten; Wohnungslose/Geflüchtete in behördlicher Unterbringung; medizinisch notwendige Aufenthalte. Maßgeblich ist die jeweilige Satzung.

Hinweis (Stand: Juni 2026): Dieser Rechner und die dargestellten Informationen dienen nur zur ersten Orientierung und werden ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität bereitgestellt. Maßgeblich ist allein die jeweils gültige Satzung bzw. das jeweilige Gesetz der Stadt. Die Angaben stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Bitte prüfen Sie die konkrete Steuerpflicht im Einzelfall mit der zuständigen Stadt oder Ihrer Steuerberatung.
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