Kulturförderabgabe Köln berechnen
Tarifstand: 26.09.2026. Gib die vereinbarte Gesamtdauer an. Eine Vermietung über mehr als sechs Monate ist keine kurzfristige Beherbergung. Bei medizinisch notwendigen Aufenthalten zunächst zahlen und Erstattung mit Nachweisen bei der Stadt beantragen.
Gib das maßgebliche Übernachtungsentgelt ohne Beherbergungsteuer an. Unmittelbare Beherbergungsleistungen wie Endreinigung können dazugehören, Verpflegung wird separat behandelt. Berücksichtige nur steuerpflichtige Personen; persönliche Befreiungen erkennt der Rechner nicht selbst. Bei wechselnden Preisen oder unterbrochenen Aufenthalten ist eine gesonderte Berechnung nötig.
Berechnungsmodell: 5 % vom Brutto-Übernachtungspreis. Die Gesamtsumme wird aus der gesamten Bemessungsgrundlage berechnet und anschließend auf Cent gerundet; der angezeigte Nachtbetrag ist gerundet. Ohne Gewähr – maßgeblich ist die Satzung der Stadt Köln.
Kulturförderabgabe in Köln
Köln erhebt die Kulturförderabgabe. 5 % auf den Brutto-Logispreis (inkl. USt). Berechnen Sie oben in Sekunden den fälligen Betrag für Ihre Buchung.
| Steuersatz / Modell | 5 % vom Brutto-Übernachtungspreis |
| Geschäftsreisende | steuerpflichtig |
| Dauer / Begrenzung | Kurzfristige Vermietung bis einschließlich sechs Monate; keine pauschale 183-Nächte-Kappung |
| Ausnahmen | Personen mit gemeldetem Wohnsitz an der Unterkunftsadresse; genehmigte und von Lehrkräften begleitete Schülerreisen; Wohnungslose/Geflüchtete in behördlicher Unterbringung; notwendige Begleitpersonen bei Merkzeichen B; Unterbringung wegen vorübergehend unbewohnbarer Wohnung |
| Rechtsgrundlage | Kulturförderabgabesatzung der Stadt Köln · offizielle Quelle |
Häufige Fragen
Gibt es in Köln eine Beherbergungsteuer?
Ja. Köln erhebt die „Kulturförderabgabe“. Rechtsgrundlage ist die Kulturförderabgabesatzung der Stadt Köln.
Wie hoch ist die Kulturförderabgabe in Köln?
5 % vom Brutto-Übernachtungspreis. Bemessungsgrundlage ist den Brutto-Übernachtungspreis (inkl. Umsatzsteuer). Kurzfristige Vermietung bis einschließlich sechs Monate; keine pauschale 183-Nächte-Kappung.
Müssen auch Geschäftsreisende die Kulturförderabgabe zahlen?
Ja. In Köln sind auch beruflich veranlasste Übernachtungen steuerpflichtig (seit 1.7.2024). Das ist seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22.03.2022 zulässig.
Wer ist in Köln von der Steuer befreit?
Befreit bzw. ausgenommen sind u. a.: Personen mit gemeldetem Wohnsitz an der Unterkunftsadresse; genehmigte und von Lehrkräften begleitete Schülerreisen; Wohnungslose/Geflüchtete in behördlicher Unterbringung; notwendige Begleitpersonen bei Merkzeichen B; Unterbringung wegen vorübergehend unbewohnbarer Wohnung. Maßgeblich ist die jeweilige Satzung.
Offizielle Quellen für Köln
Tarif, Berechnungsgrundlage und die hier genannten Sonderregeln abgeglichen am 26.09.2026.