Beherbergungsabgabe Dortmund berechnen

Tarifstand: 26.09.2026. Die Satzung enthält keine allgemeine Befreiung für Minderjährige oder Geschäftsreisende. Berechne nur das maßgebliche Beherbergungsentgelt; separat abgrenzbare Verpflegung gehört nicht dazu.

Gib das maßgebliche Übernachtungsentgelt ohne Beherbergungsteuer an. Unmittelbare Beherbergungsleistungen wie Endreinigung können dazugehören, Verpflegung wird separat behandelt. Berücksichtige nur steuerpflichtige Personen; persönliche Befreiungen erkennt der Rechner nicht selbst. Bei wechselnden Preisen oder unterbrochenen Aufenthalten ist eine gesonderte Berechnung nötig.

Tarif pro steuerpflichtiger Person / Nacht–
Berücksichtigte Nächte je Person1
Gesamte Beherbergungsabgabe–

Berechnungsmodell: 7,5 % vom Brutto-Übernachtungspreis. Die Gesamtsumme wird aus der gesamten Bemessungsgrundlage berechnet und anschließend auf Cent gerundet; der angezeigte Nachtbetrag ist gerundet. Ohne Gewähr – maßgeblich ist die Satzung der Stadt Dortmund.

Beherbergungsabgabe in Dortmund

Dortmund erhebt die Beherbergungsabgabe. 7,5 % auf das Beherbergungsentgelt einschließlich Umsatzsteuer; nicht pauschal auf sämtliche Nebenleistungen einer Rechnung. Berechnen Sie oben in Sekunden den fälligen Betrag für Ihre Buchung.

Steuersatz / Modell7,5 % vom Brutto-Übernachtungspreis
Geschäftsreisendesteuerpflichtig
AusnahmenKeine allgemeinen Befreiungen in der geprüften Satzung aufgeführt.
RechtsgrundlageBeherbergungsabgabensatzung der Stadt Dortmund (14.02.2023) · offizielle Quelle

Häufige Fragen

Gibt es in Dortmund eine Beherbergungsteuer?

Ja. Dortmund erhebt die „Beherbergungsabgabe“. Rechtsgrundlage ist die Beherbergungsabgabensatzung der Stadt Dortmund (14.02.2023).

Wie hoch ist die Beherbergungsabgabe in Dortmund?

7,5 % vom Brutto-Übernachtungspreis. Bemessungsgrundlage ist den Brutto-Übernachtungspreis (inkl. Umsatzsteuer).

Müssen auch Geschäftsreisende die Beherbergungsabgabe zahlen?

Ja. In Dortmund sind auch beruflich veranlasste Übernachtungen steuerpflichtig (seit 1.4.2023). Das ist seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22.03.2022 zulässig.

Hinweis (Quellenabgleich: 26.09.2026): Dieser Rechner und die dargestellten Informationen dienen nur zur ersten Orientierung und werden ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität bereitgestellt. Maßgeblich ist allein die jeweils gültige Satzung bzw. das jeweilige Gesetz der Stadt. Die Angaben stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Bitte prüfen Sie die konkrete Steuerpflicht im Einzelfall mit der zuständigen Stadt oder Ihrer Steuerberatung.

Offizielle Quellen für Dortmund

Tarif, Berechnungsgrundlage und die hier genannten Sonderregeln abgeglichen am 26.09.2026.