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Beherbergungsabgabe Dortmund berechnen

Steuer pro Person / Nacht
Gesamte Beherbergungsabgabe

Berechnungsmodell: 7,5 % vom Brutto-Übernachtungspreis. Ohne Gewähr – maßgeblich ist die Satzung der Stadt Dortmund.

Beherbergungsabgabe in Dortmund

Dortmund erhebt die Beherbergungsabgabe. 7,5 % auf den Gesamtbetrag inkl. USt. Berechnen Sie oben in Sekunden den fälligen Betrag für Ihre Buchung.

Steuersatz / Modell7,5 % vom Brutto-Übernachtungspreis
Geschäftsreisendesteuerpflichtig
Ausnahmen(nicht abschließend geprüft — Satzungstext maßgeblich)
RechtsgrundlageBeherbergungsabgabensatzung der Stadt Dortmund (14.02.2023) · offizielle Quelle

Häufige Fragen

Gibt es in Dortmund eine Beherbergungsteuer?

Ja. Dortmund erhebt die „Beherbergungsabgabe“. Rechtsgrundlage ist die Beherbergungsabgabensatzung der Stadt Dortmund (14.02.2023).

Wie hoch ist die Beherbergungsabgabe in Dortmund?

7,5 % vom Brutto-Übernachtungspreis. Bemessungsgrundlage ist den Brutto-Übernachtungspreis (inkl. Umsatzsteuer).

Müssen auch Geschäftsreisende die Beherbergungsabgabe zahlen?

Ja. In Dortmund sind auch beruflich veranlasste Übernachtungen steuerpflichtig (seit 1.4.2023). Das ist seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22.03.2022 zulässig.

Wer ist in Dortmund von der Steuer befreit?

Befreit bzw. ausgenommen sind u. a.: (nicht abschließend geprüft — Satzungstext maßgeblich). Maßgeblich ist die jeweilige Satzung.

Hinweis (Stand: Juni 2026): Dieser Rechner und die dargestellten Informationen dienen nur zur ersten Orientierung und werden ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität bereitgestellt. Maßgeblich ist allein die jeweils gültige Satzung bzw. das jeweilige Gesetz der Stadt. Die Angaben stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Bitte prüfen Sie die konkrete Steuerpflicht im Einzelfall mit der zuständigen Stadt oder Ihrer Steuerberatung.
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