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Berechnungsmodell: 7,5 % vom Brutto-Übernachtungspreis. Ohne Gewähr – maßgeblich ist die Satzung der Stadt Dortmund.
Dortmund erhebt die Beherbergungsabgabe. 7,5 % auf den Gesamtbetrag inkl. USt. Berechnen Sie oben in Sekunden den fälligen Betrag für Ihre Buchung.
| Steuersatz / Modell | 7,5 % vom Brutto-Übernachtungspreis |
| Geschäftsreisende | steuerpflichtig |
| Ausnahmen | (nicht abschließend geprüft — Satzungstext maßgeblich) |
| Rechtsgrundlage | Beherbergungsabgabensatzung der Stadt Dortmund (14.02.2023) · offizielle Quelle |
Ja. Dortmund erhebt die „Beherbergungsabgabe“. Rechtsgrundlage ist die Beherbergungsabgabensatzung der Stadt Dortmund (14.02.2023).
7,5 % vom Brutto-Übernachtungspreis. Bemessungsgrundlage ist den Brutto-Übernachtungspreis (inkl. Umsatzsteuer).
Ja. In Dortmund sind auch beruflich veranlasste Übernachtungen steuerpflichtig (seit 1.4.2023). Das ist seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22.03.2022 zulässig.
Befreit bzw. ausgenommen sind u. a.: (nicht abschließend geprüft — Satzungstext maßgeblich). Maßgeblich ist die jeweilige Satzung.
Die Beherbergungsabgabe ist nur eine von vielen Hürden beim Vermieten in Dortmund. Bei Problemen mit Airbnb – ungerechtfertigte Bewertungen oder Schäden über Aircover – übernehmen wir den Schriftverkehr und setzen Ihre Ansprüche durch.
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