Beherbergungssteuer Dresden berechnen

Tarifstand: 26.09.2026. Für gleichbleibende Preise und steuerpflichtige Übernachtungen nach der dargestellten Regelung.

Gib das maßgebliche Übernachtungsentgelt ohne Beherbergungsteuer an. Unmittelbare Beherbergungsleistungen wie Endreinigung können dazugehören, Verpflegung wird separat behandelt. Berücksichtige nur steuerpflichtige Personen; persönliche Befreiungen erkennt der Rechner nicht selbst. Bei wechselnden Preisen oder unterbrochenen Aufenthalten ist eine gesonderte Berechnung nötig.

Tarif pro steuerpflichtiger Person / Nacht–
Berücksichtigte Nächte je Person1
Gesamte Beherbergungssteuer–

Berechnungsmodell: 6 % vom Brutto-Übernachtungspreis. Jede Personennacht wird auf volle Cent abgerundet, danach werden die Beträge addiert. Ohne Gewähr – maßgeblich ist die Satzung der Stadt Dresden.

Beherbergungssteuer in Dresden

Dresden erhebt die Beherbergungssteuer. 6 % auf den Brutto-Übernachtungspreis (inkl. USt), abgerundet auf volle Cent. Bei medizinisch notwendigen Übernachtungen erfolgt eine mögliche Freistellung über eine Rückerstattung mit Nachweisen. Berechnen Sie oben in Sekunden den fälligen Betrag für Ihre Buchung.

Steuersatz / Modell6 % vom Brutto-Übernachtungspreis
Geschäftsreisendesteuerpflichtig
AusnahmenMinderjährige (unter 18); Schwerbehinderte mit GdB ab 80; Begleitpersonen bei Merkzeichen B; Personen mit gemeldetem Wohnsitz an der Unterkunftsadresse; Personen unter 27 bei Übernachtungen zu Ausbildungszwecken
RechtsgrundlageBeherbergungssteuersatzung der LH Dresden (07.05.2015) · offizielle Quelle

Häufige Fragen

Gibt es in Dresden eine Beherbergungsteuer?

Ja. Dresden erhebt die „Beherbergungssteuer“. Rechtsgrundlage ist die Beherbergungssteuersatzung der LH Dresden (07.05.2015).

Wie hoch ist die Beherbergungssteuer in Dresden?

6 % vom Brutto-Übernachtungspreis. Bemessungsgrundlage ist den Brutto-Übernachtungspreis (inkl. Umsatzsteuer).

Müssen auch Geschäftsreisende die Beherbergungssteuer zahlen?

Ja. In Dresden sind auch beruflich veranlasste Übernachtungen steuerpflichtig (seit 1.7.2023). Das ist seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22.03.2022 zulässig.

Wer ist in Dresden von der Steuer befreit?

Befreit bzw. ausgenommen sind u. a.: Minderjährige (unter 18); Schwerbehinderte mit GdB ab 80; Begleitpersonen bei Merkzeichen B; Personen mit gemeldetem Wohnsitz an der Unterkunftsadresse; Personen unter 27 bei Übernachtungen zu Ausbildungszwecken. Maßgeblich ist die jeweilige Satzung.

Hinweis (Quellenabgleich: 26.09.2026): Dieser Rechner und die dargestellten Informationen dienen nur zur ersten Orientierung und werden ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität bereitgestellt. Maßgeblich ist allein die jeweils gültige Satzung bzw. das jeweilige Gesetz der Stadt. Die Angaben stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Bitte prüfen Sie die konkrete Steuerpflicht im Einzelfall mit der zuständigen Stadt oder Ihrer Steuerberatung.

Offizielle Quellen für Dresden

Tarif, Berechnungsgrundlage und die hier genannten Sonderregeln abgeglichen am 26.09.2026.

Mit Beispiel erklärt

Welche Beträge gehören in den Rechner und worauf kommt es bei der Aufteilung an?

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