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Beherbergungssteuer Dresden berechnen

Steuer pro Person / Nacht
Gesamte Beherbergungssteuer

Berechnungsmodell: 6 % vom Brutto-Übernachtungspreis. Ohne Gewähr – maßgeblich ist die Satzung der Stadt Dresden.

Beherbergungssteuer in Dresden

Dresden erhebt die Beherbergungssteuer. 6 % auf den Brutto-Übernachtungspreis (inkl. USt). Berechnen Sie oben in Sekunden den fälligen Betrag für Ihre Buchung.

Steuersatz / Modell6 % vom Brutto-Übernachtungspreis
Geschäftsreisendesteuerpflichtig
AusnahmenMinderjährige (unter 18); Schwerbehinderte (GdB 80+) + Begleitung; in Dresden gemeldete Personen; Personen unter 27 in Ausbildung; medizinisch notwendige Aufenthalte
RechtsgrundlageBeherbergungssteuersatzung der LH Dresden (07.05.2015) · offizielle Quelle

Häufige Fragen

Gibt es in Dresden eine Beherbergungsteuer?

Ja. Dresden erhebt die „Beherbergungssteuer“. Rechtsgrundlage ist die Beherbergungssteuersatzung der LH Dresden (07.05.2015).

Wie hoch ist die Beherbergungssteuer in Dresden?

6 % vom Brutto-Übernachtungspreis. Bemessungsgrundlage ist den Brutto-Übernachtungspreis (inkl. Umsatzsteuer).

Müssen auch Geschäftsreisende die Beherbergungssteuer zahlen?

Ja. In Dresden sind auch beruflich veranlasste Übernachtungen steuerpflichtig (seit 1.7.2023). Das ist seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22.03.2022 zulässig.

Wer ist in Dresden von der Steuer befreit?

Befreit bzw. ausgenommen sind u. a.: Minderjährige (unter 18); Schwerbehinderte (GdB 80+) + Begleitung; in Dresden gemeldete Personen; Personen unter 27 in Ausbildung; medizinisch notwendige Aufenthalte. Maßgeblich ist die jeweilige Satzung.

Hinweis (Stand: Juni 2026): Dieser Rechner und die dargestellten Informationen dienen nur zur ersten Orientierung und werden ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität bereitgestellt. Maßgeblich ist allein die jeweils gültige Satzung bzw. das jeweilige Gesetz der Stadt. Die Angaben stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Bitte prüfen Sie die konkrete Steuerpflicht im Einzelfall mit der zuständigen Stadt oder Ihrer Steuerberatung.
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