Beherbergungssteuer Dresden: 6 Prozent richtig berechnen

Bruttoentgelt, Rundung und Ausnahmen: Ein Ratgeber zur Dresdner Bettensteuer mit Rechenbeispiel und Checkliste für Gastgeber.

4 Min. Lesezeit

Auf einen Blick

  • In Dresden zählt grundsätzlich das Übernachtungsentgelt inklusive Umsatzsteuer.
  • Der Steuerbetrag wird auf volle Cent abgerundet.
  • Eine Ausnahme braucht die passenden Voraussetzungen und Nachweise.

Was die sechs Prozent bedeuten

Dresden erhebt sechs Prozent des maßgeblichen Brutto-Übernachtungsentgelts. Für die Berechnung wird auf volle Euro-Cent abgerundet. Leistungen, die nicht unmittelbar der Beherbergung dienen, sind gesondert einzuordnen. Die Details erläutern das Informationsblatt und die städtischen FAQ.

Übernimm deshalb nicht ungeprüft den Gesamtbetrag aus einer Buchungsbestätigung. Stelle zunächst zusammen, welche Leistungen darin enthalten sind. Eine saubere Rechnung trennt für deine eigene Kontrolle Unterkunft, weitere Leistungen und die Steuer. Welche Position zur Bemessungsgrundlage gehört, ergibt sich aus der örtlichen Regelung und ihrer tatsächlichen Ausgestaltung.

Rechenbeispiel für drei Nächte

Angenommen, das maßgebliche Übernachtungsentgelt für einen steuerpflichtigen Gast beträgt pro Nacht 89,99 € brutto. Sechs Prozent davon ergeben 5,3994 €. Nach Abrundung sind es 5,39 € je Nacht. Bei drei gleich teuren Nächten ergibt das 16,17 €.

Die Reihenfolge ist wichtig: erst den Betrag für die einzelne Nacht ermitteln, dann die gerundeten Nachtbeträge zusammenzählen. Der Dresden-Rechner unterstützt dich bei gleichbleibenden Preisen. Bei wechselnden Nachtpreisen berechnest du die Abschnitte getrennt.

Das Beispiel setzt voraus, dass keine Befreiung vorliegt und der angegebene Betrag bereits die richtige Bemessungsgrundlage ist. Ein Rechner kann diese Einordnung nicht aus einer Zahl erkennen.

Ausnahmen nicht pauschal anwenden

Zu den genannten Befreiungen gehören Minderjährige, bestimmte schwerbehinderte Personen und Begleitpersonen, an der Unterkunftsadresse gemeldete Personen sowie unter 27-Jährige bei Übernachtungen zu Ausbildungszwecken. Eine medizinisch notwendige Übernachtung wird nach dem Informationsblatt grundsätzlich zunächst besteuert; die Freistellung erfolgt über eine Erstattung mit Nachweisen. Dresdner Informationsblatt.

„In Dresden gemeldet“ reicht also nicht als pauschale Aussage. Ebenso solltest du „Student“ nicht mit jeder denkbaren Ausbildungsübernachtung gleichsetzen. Halte den konkreten Befreiungsgrund und die dafür vorliegenden Unterlagen getrennt von der normalen Berechnung fest.

Eine einfache Prüfroutine für deine Buchungen

  1. Zeitraum und Gäste der Buchung erfassen.
  2. Das Übernachtungsentgelt von anderen Leistungen trennen.
  3. Etwaige Befreiung mit den passenden Nachweisen prüfen.
  4. Die Steuer pro Nacht berechnen und das Ergebnis dokumentieren.
  5. Buchungsunterlagen, Rechnung und Berechnung gemeinsam ablegen.

Wenn du auch in anderen Städten vermietest, übertrage die sechs Prozent nicht auf diese Buchungen. Hamburg nutzt einen Nettotarif mit Stufen; Hannover arbeitet mit Bruttostufen. Unser Städtevergleich hilft bei der Zuordnung.

Quellen & Stand

Zuletzt inhaltlich überarbeitet am 26. September 2026. Maßgeblich sind die für deinen Fall geltenden Bedingungen und Vorschriften.

Allgemeine Information der roomrights Redaktion. Eine individuelle rechtliche oder steuerliche Prüfung ersetzt dieser Artikel nicht.

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