Bettensteuer Hamburg: So funktioniert die Kultur- und Tourismustaxe
Hamburg rechnet mit Nettopreisen und Tarifstufen. So ordnest du den Preis pro Person und Nacht ein und nutzt den passenden Rechner.
Auf einen Blick
- Maßgeblich ist das Nettoentgelt pro Person und Nacht.
- Für ab 2025 gebuchte Leistungen gelten erhöhte Tarifstufen.
- Der Gesamtpreis eines Zimmers ist nicht automatisch der Preis pro Person.
Kein einheitlicher Prozentsatz
Die Hamburger Kultur- und Tourismustaxe ist gestaffelt. Für ab 1. Januar 2025 gebuchte Beherbergungsleistungen gilt je Person und Nacht: bis 10 € netto keine Steuer, darüber bis 25 € 0,60 €, bis 50 € 1,20 €, bis 100 € 2,40 €, bis 150 € 3,60 € und bis 200 € 4,80 €. Je weitere angefangene 50 € kommen 1,20 € hinzu. Für ältere Buchungen gibt es eine Übergangsregel. Amtliches Merkblatt, Abschnitt 11.
Die Stufengrenzen erklären, warum ein leicht höherer Preis einen anderen Steuerbetrag ergeben kann. Prüfe bei Angeboten deshalb zuerst, ob du gerade mit dem Zimmerpreis oder dem auf eine Person entfallenden Preis rechnest.
Beispiel: Zwei Gäste, zwei Nächte
Für dieses Beispiel kostet die reine Übernachtungsleistung 160 € netto pro Zimmer und Nacht. Zwei Erwachsene teilen sich das Zimmer zu gleichen Anteilen. Auf jede Person entfallen 80 € netto; damit beträgt die Taxe 2,40 € pro Person und Nacht. Zwei Personen für zwei Nächte ergeben 9,60 €.
Bei angenommenen sieben Prozent Umsatzsteuer entspricht der Zimmerpreis 171,20 € brutto, also 85,60 € brutto pro Person. Genau diesen Personenbetrag würdest du im Hamburg-Rechner eintragen, dazu zwei Personen und zwei Nächte.
Der Rechner nimmt für die Umrechnung sieben Prozent Umsatzsteuer an. Wenn das auf deinen Fall nicht zutrifft, nutze die tatsächliche Nettobasis und die amtliche Tabelle. Gib weder den Gesamtbetrag aller Nächte noch den gesamten Zimmerpreis in das Feld „pro Person und Nacht“ ein.
Buchungsdatum und Abrechnung prüfen
Beruflich veranlasste Aufenthalte sind seit 2023 grundsätzlich einbezogen. Bei über Plattformen vermittelten Buchungen erläutert das Merkblatt die maßgebliche Zahlung an den Betrieb gesondert. Übernimm deshalb nicht ohne Prüfung jeden auf einer Plattform ausgewiesenen Gesamtbetrag als Steuerbasis. Merkblatt, Abschnitte 7 und 12.
Lege für die eigene Kontrolle Buchungsdatum, Reisezeitraum, Preisaufteilung und Berechnung zusammen ab. Wenn unterschiedliche Gästezahlen oder Preise innerhalb eines Aufenthalts gelten, solltest du die Abschnitte einzeln betrachten.
Für 2027 hat Hamburg eine Erhöhung angekündigt. Die hier dargestellte Rechnung bezieht sich auf den recherchierten Tarif für 2026. Prüfe für spätere Aufenthalte erneut die aktuellen Angaben der Finanzbehörde.
Warum du Hamburger Regeln nicht übertragen solltest
Eine gemeinsame Tabelle für alle Unterkünfte ist praktisch, solange jede Buchung der richtigen Stadt zugeordnet bleibt. In Dresden steht ein prozentualer Bruttobetrag im Vordergrund; in Hannover gelten andere Stufen und eine andere Basis. Eine Spalte für Stadt und Tarifstand verhindert viele Übertragungsfehler.
Nutze den Städtevergleich zur Orientierung und die Originalquellen für Sonderfälle. Die Rechenhilfe ersetzt keine individuelle steuerliche Einordnung.
Quellen & Stand
Zuletzt inhaltlich überarbeitet am 26. September 2026. Maßgeblich sind die für deinen Fall geltenden Bedingungen und Vorschriften.
- Hamburg: Merkblatt zur Kultur- und Tourismustaxe, Juli 2025
- Hamburg: Angekündigte Änderungen zum 1. Januar 2027
Allgemeine Information der roomrights Redaktion. Eine individuelle rechtliche oder steuerliche Prüfung ersetzt dieser Artikel nicht.
Dein nächster Schritt.
Für Buchungen im aktuellen Tarif: Übernachtungspreis pro Person, Anzahl der Gäste und Nächte eintragen.
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