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Beherbergungsteuer im Städtevergleich

Fast jede größere deutsche Stadt erhebt mittlerweile eine Beherbergungsteuer – mal als Prozentsatz, mal als fester Betrag pro Nacht. Die folgende Übersicht zeigt Modell, Steuersatz und Beispielbetrag für eine Übernachtung von 100 € (brutto) pro Person.

StadtModell & SatzBeispiel (100 €)Geschäftsreisende
Berlin7,5 % vom Netto-Übernachtungspreis7.01 €ja
Bremen5,5 % vom Netto-Übernachtungspreis5.14 €ja
Dortmund7,5 % vom Brutto-Übernachtungspreis7.50 €ja
Dresden6 % vom Brutto-Übernachtungspreis6.00 €ja
Düsseldorf3 € pro Person und Nacht3.00 €ja
Frankfurt am Main2 € pro Person und Nacht2.00 €ja
Freiburg im Breisgau5 % vom Netto-Übernachtungspreis4.67 €ja
HamburgGestaffelter Festbetrag (steuerfrei bis 10 €)2.40 €ja
HannoverGestaffelter Festbetrag (steuerfrei bis 25 €, gedeckelt auf 12 €)4.00 €ja
Köln5 % vom Brutto-Übernachtungspreis5.00 €ja
Leipzig5 % vom Brutto-Übernachtungspreis5.00 €ja
Stuttgart3 € pro Person und Nacht3.00 €ja
MünchenKeine Beherbergungsteuer

Beispielwerte für 100 € Bruttopreis pro Person und Nacht; bei Netto-Modellen wird um 7 % USt bereinigt.

Hinweis (Stand: Juni 2026): Dieser Rechner und die dargestellten Informationen dienen nur zur ersten Orientierung und werden ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität bereitgestellt. Maßgeblich ist allein die jeweils gültige Satzung bzw. das jeweilige Gesetz der Stadt. Die Angaben stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Bitte prüfen Sie die konkrete Steuerpflicht im Einzelfall mit der zuständigen Stadt oder Ihrer Steuerberatung.
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