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Berechnungsmodell: 5 % vom Brutto-Übernachtungspreis. Ohne Gewähr – maßgeblich ist die Satzung der Stadt Leipzig.
Leipzig erhebt die Beherbergungssteuer. 5 % auf den Brutto-Übernachtungspreis (inkl. USt). Berechnen Sie oben in Sekunden den fälligen Betrag für Ihre Buchung.
| Steuersatz / Modell | 5 % vom Brutto-Übernachtungspreis |
| Geschäftsreisende | steuerpflichtig |
| Ausnahmen | Minderjährige (unter 18); Schwerbehinderte (GdB 80+) + Begleitung; in Leipzig gemeldete Personen; medizinisch notwendige Aufenthalte |
| Rechtsgrundlage | Beherbergungssteuersatzung der Stadt Leipzig (09.02.2023) · offizielle Quelle |
Ja. Leipzig erhebt die „Beherbergungssteuer“. Rechtsgrundlage ist die Beherbergungssteuersatzung der Stadt Leipzig (09.02.2023).
5 % vom Brutto-Übernachtungspreis. Bemessungsgrundlage ist den Brutto-Übernachtungspreis (inkl. Umsatzsteuer).
Ja. In Leipzig sind auch beruflich veranlasste Übernachtungen steuerpflichtig (seit 1.4.2023). Das ist seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22.03.2022 zulässig.
Befreit bzw. ausgenommen sind u. a.: Minderjährige (unter 18); Schwerbehinderte (GdB 80+) + Begleitung; in Leipzig gemeldete Personen; medizinisch notwendige Aufenthalte. Maßgeblich ist die jeweilige Satzung.
Die Beherbergungssteuer ist nur eine von vielen Hürden beim Vermieten in Leipzig. Bei Problemen mit Airbnb – ungerechtfertigte Bewertungen oder Schäden über Aircover – übernehmen wir den Schriftverkehr und setzen Ihre Ansprüche durch.
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