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Beherbergungssteuer Leipzig berechnen

Steuer pro Person / Nacht
Gesamte Beherbergungssteuer

Berechnungsmodell: 5 % vom Brutto-Übernachtungspreis. Ohne Gewähr – maßgeblich ist die Satzung der Stadt Leipzig.

Beherbergungssteuer in Leipzig

Leipzig erhebt die Beherbergungssteuer. 5 % auf den Brutto-Übernachtungspreis (inkl. USt). Berechnen Sie oben in Sekunden den fälligen Betrag für Ihre Buchung.

Steuersatz / Modell5 % vom Brutto-Übernachtungspreis
Geschäftsreisendesteuerpflichtig
AusnahmenMinderjährige (unter 18); Schwerbehinderte (GdB 80+) + Begleitung; in Leipzig gemeldete Personen; medizinisch notwendige Aufenthalte
RechtsgrundlageBeherbergungssteuersatzung der Stadt Leipzig (09.02.2023) · offizielle Quelle

Häufige Fragen

Gibt es in Leipzig eine Beherbergungsteuer?

Ja. Leipzig erhebt die „Beherbergungssteuer“. Rechtsgrundlage ist die Beherbergungssteuersatzung der Stadt Leipzig (09.02.2023).

Wie hoch ist die Beherbergungssteuer in Leipzig?

5 % vom Brutto-Übernachtungspreis. Bemessungsgrundlage ist den Brutto-Übernachtungspreis (inkl. Umsatzsteuer).

Müssen auch Geschäftsreisende die Beherbergungssteuer zahlen?

Ja. In Leipzig sind auch beruflich veranlasste Übernachtungen steuerpflichtig (seit 1.4.2023). Das ist seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22.03.2022 zulässig.

Wer ist in Leipzig von der Steuer befreit?

Befreit bzw. ausgenommen sind u. a.: Minderjährige (unter 18); Schwerbehinderte (GdB 80+) + Begleitung; in Leipzig gemeldete Personen; medizinisch notwendige Aufenthalte. Maßgeblich ist die jeweilige Satzung.

Hinweis (Stand: Juni 2026): Dieser Rechner und die dargestellten Informationen dienen nur zur ersten Orientierung und werden ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität bereitgestellt. Maßgeblich ist allein die jeweils gültige Satzung bzw. das jeweilige Gesetz der Stadt. Die Angaben stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Bitte prüfen Sie die konkrete Steuerpflicht im Einzelfall mit der zuständigen Stadt oder Ihrer Steuerberatung.
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