Beherbergungssteuer Düsseldorf berechnen

Tarifstand: 26.09.2026. Für gleichbleibende Preise und steuerpflichtige Übernachtungen nach der dargestellten Regelung.

Gib das maßgebliche Übernachtungsentgelt ohne Beherbergungsteuer an. Unmittelbare Beherbergungsleistungen wie Endreinigung können dazugehören, Verpflegung wird separat behandelt. Berücksichtige nur steuerpflichtige Personen; persönliche Befreiungen erkennt der Rechner nicht selbst. Bei wechselnden Preisen oder unterbrochenen Aufenthalten ist eine gesonderte Berechnung nötig.

Tarif pro steuerpflichtiger Person / Nacht–
Berücksichtigte Nächte je Person1
Gesamte Beherbergungssteuer–

Berechnungsmodell: 3 € pro Person und Nacht. Der Betrag ist unabhängig vom Übernachtungspreis. Ohne Gewähr – maßgeblich ist die Satzung der Stadt Düsseldorf.

Beherbergungssteuer in Düsseldorf

Düsseldorf erhebt die Beherbergungssteuer. 3 € pro Übernachtung und Gast, preisunabhängig. Berechnen Sie oben in Sekunden den fälligen Betrag für Ihre Buchung.

Steuersatz / Modell3 € pro Person und Nacht
Geschäftsreisendesteuerpflichtig
Dauer / Begrenzungmax. 21 zusammenhängende Tage je Betrieb
AusnahmenMinderjährige (unter 18); Schul-/Jugendfahrten inkl. Begleitung; Aufenthalte zur Deckung des Grundbedarfs
RechtsgrundlageBeherbergungssteuersatzung der LH Düsseldorf (ab 01.01.2024) · offizielle Quelle

Häufige Fragen

Gibt es in Düsseldorf eine Beherbergungsteuer?

Ja. Düsseldorf erhebt die „Beherbergungssteuer“. Rechtsgrundlage ist die Beherbergungssteuersatzung der LH Düsseldorf (ab 01.01.2024).

Wie hoch ist die Beherbergungssteuer in Düsseldorf?

3 € pro Person und Nacht. Bemessungsgrundlage ist einen festen Betrag pro Person und Nacht. max. 21 zusammenhängende Tage je Betrieb.

Müssen auch Geschäftsreisende die Beherbergungssteuer zahlen?

Ja. In Düsseldorf sind auch beruflich veranlasste Übernachtungen steuerpflichtig. Das ist seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22.03.2022 zulässig.

Wer ist in Düsseldorf von der Steuer befreit?

Befreit bzw. ausgenommen sind u. a.: Minderjährige (unter 18); Schul-/Jugendfahrten inkl. Begleitung; Aufenthalte zur Deckung des Grundbedarfs. Maßgeblich ist die jeweilige Satzung.

Hinweis (Quellenabgleich: 26.09.2026): Dieser Rechner und die dargestellten Informationen dienen nur zur ersten Orientierung und werden ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität bereitgestellt. Maßgeblich ist allein die jeweils gültige Satzung bzw. das jeweilige Gesetz der Stadt. Die Angaben stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Bitte prüfen Sie die konkrete Steuerpflicht im Einzelfall mit der zuständigen Stadt oder Ihrer Steuerberatung.

Offizielle Quellen für Düsseldorf

Tarif, Berechnungsgrundlage und die hier genannten Sonderregeln abgeglichen am 26.09.2026.