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Beherbergungssteuer Düsseldorf berechnen

Steuer pro Person / Nacht
Gesamte Beherbergungssteuer

Berechnungsmodell: 3 € pro Person und Nacht. Der Betrag ist unabhängig vom Übernachtungspreis. Ohne Gewähr – maßgeblich ist die Satzung der Stadt Düsseldorf.

Beherbergungssteuer in Düsseldorf

Düsseldorf erhebt die Beherbergungssteuer. 3 € pro Übernachtung und Gast, preisunabhängig. Berechnen Sie oben in Sekunden den fälligen Betrag für Ihre Buchung.

Steuersatz / Modell3 € pro Person und Nacht
Geschäftsreisendesteuerpflichtig
Höchstgrenzemax. 21 zusammenhängende Tage je Betrieb
AusnahmenMinderjährige (unter 18); Schul-/Jugendfahrten inkl. Begleitung; Aufenthalte zur Deckung des Grundbedarfs
RechtsgrundlageBeherbergungssteuersatzung der LH Düsseldorf (ab 01.01.2024) · offizielle Quelle

Häufige Fragen

Gibt es in Düsseldorf eine Beherbergungsteuer?

Ja. Düsseldorf erhebt die „Beherbergungssteuer“. Rechtsgrundlage ist die Beherbergungssteuersatzung der LH Düsseldorf (ab 01.01.2024).

Wie hoch ist die Beherbergungssteuer in Düsseldorf?

3 € pro Person und Nacht. Bemessungsgrundlage ist einen festen Betrag pro Person und Nacht. max. 21 zusammenhängende Tage je Betrieb.

Müssen auch Geschäftsreisende die Beherbergungssteuer zahlen?

Ja. In Düsseldorf sind auch beruflich veranlasste Übernachtungen steuerpflichtig. Das ist seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22.03.2022 zulässig.

Wer ist in Düsseldorf von der Steuer befreit?

Befreit bzw. ausgenommen sind u. a.: Minderjährige (unter 18); Schul-/Jugendfahrten inkl. Begleitung; Aufenthalte zur Deckung des Grundbedarfs. Maßgeblich ist die jeweilige Satzung.

Hinweis (Stand: Juni 2026): Dieser Rechner und die dargestellten Informationen dienen nur zur ersten Orientierung und werden ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität bereitgestellt. Maßgeblich ist allein die jeweils gültige Satzung bzw. das jeweilige Gesetz der Stadt. Die Angaben stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Bitte prüfen Sie die konkrete Steuerpflicht im Einzelfall mit der zuständigen Stadt oder Ihrer Steuerberatung.
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