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Beherbergungsteuer in München

Beherbergungsteuer in München

München erhebt KEINE Beherbergungsteuer. Bayern verbietet kommunale Übernachtungssteuern landesweit (BayVGH bestätigte das Verbot am 14.11.2025).

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Häufige Fragen

Gibt es in München eine Beherbergungsteuer?

Nein. München erhebt KEINE Beherbergungsteuer. Bayern verbietet kommunale Übernachtungssteuern landesweit (BayVGH bestätigte das Verbot am 14.11.2025).

Hinweis (Stand: Juni 2026): Dieser Rechner und die dargestellten Informationen dienen nur zur ersten Orientierung und werden ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität bereitgestellt. Maßgeblich ist allein die jeweils gültige Satzung bzw. das jeweilige Gesetz der Stadt. Die Angaben stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Bitte prüfen Sie die konkrete Steuerpflicht im Einzelfall mit der zuständigen Stadt oder Ihrer Steuerberatung.
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